Nutzlose Sanktion?

Kürzlich wurde ein junger Autofahrer von einem Gericht wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Über den Fall, das Urteil und das Strafmaß an sich will ich mich gar nicht auslassen. Mir geht es darum, dass ich aus Anlass dieses Falles eine kleine Nachforschung anstellen und eine Frage klären konnte, die mich schon öfter beschäftigt hat:

Wenn ein Urteil gesprochen wird, das einen Straftäter zu einer Haftstrafe verurteilt und den Entzug der Fahrerlaubnis anordnet, wann genau tritt der Entzug der Fahrerlaubnis in Kraft?

  • Nach dem Ableisten der Haftstrafe?
  • Mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils?

Der in Frage kommende Paragraph des Strafgesetzbuches ist §69 STGB, der entscheidende Absatz ist (3):

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html

Das Urteil im vorliegenden Fall lautet:

Das Strafmaß beträgt 5 Jahre Jugendstrafe, die Fahrerlaubnis wird für 4 Jahre entzogen.

Das bedeutet, der Verurteilte darf nach Ablauf von 4 Jahren eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Bei guter Führung wird die Haft sicher zu diesem Zeitpunkt schon erlassen und die Restzeit zur Bewährung ausgesetzt sein.

Damit ist meine Frage geklärt – was bleibt, ist eine gewisse Unsicherheit, ob ein Fahrerlaubnisentzug, der schon innerhalb einer Haftzeit abläuft, noch eine spürbare Sanktion darstellt…

Wahrscheinlich kann man aber argumentieren, dass eine Straftat mit dem Verbüßen des Strafmaßes vergolten ist und somit keine weitergehende, nachfolgende Bestrafung erfolgen sollte.

Sollte tatsächlich aus Rechtsgründen so argumentiert werden können (irgendein Jurist hier?), dann könnte ich das durchaus nachvollziehen.


Kommentare

Eine Antwort zu „Nutzlose Sanktion?“

  1. Interessant. Nach gesundem Menschenverstand sollte es doch eigentlich so sein, dass die Fahrerlaubnis erst nach Beendigung der Haft eingezogen wird. Sonst ist es ja so, wie du geschrieben hast. Im Gefängnis ist schlecht Autofahren.