Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht.

Quelle: tagesschau.de

Eines der klügsten arbeitsrechtlichen Urteile der letzten Zeit. So urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in der Berufungssache eines Notfallsanitäters, dass ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit keine SMS (oder andere Benachrichtigungen) seines Arbeitgebers lesen muss. Dafür ist die Arbeitszeit da. Im Fall ging es um einen Notfallsanitäter, der von seinem Arbeitgeber zuerst ermahnt, dann abgemahnt wurde wegen unerlaubten Fehlens am Arbeitsplatz, weil er auf eine ihm in seiner Freizeit per SMS gesendete Dienstplanänderung nicht reagiert hatte.

Im Grunde ist es ein Unding, ja geradezu unverschämt, dass so etwas überhaupt erst ein Gericht entscheiden muss!

Dieses Recht auf Nichterreichbarkeit gilt übrigens auch für Urlaubszeiten.

Ich halte das übrigens schon seit vielen Jahren so. Für wen ich in meiner Freizeit (im Urlaub…) erreichbar bin, entscheide nur ich. Im Urlaub außer Haus telefonieren/smsen mich sowieso höchstens private Kontakte an, und E-Mails rufe ich überhaupt keine ab.


Kommentare

Eine Antwort zu „Freizeit.“

  1. Das Urteil ist zu begrüßen. Leider machen wir derzeit ganz andere Erfahrungen. Die Arbeitgeber versuchen mit dem Versprechen von „Flexibilität“, immer mehr auch in den Freizeitbereich der Beschäftigten vorzudringen. Mit vielen Versprechen und der vermeintlichen „Erhöhung“ der Beschäftigten soll ein unternehmerisches Denken geprägt werden. Das muss erst einmal nichts schlechtes sein, die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich viele Mitarbeiter selber ausbeuten.