Schlagwort: Kinderrechte

  • Der Mensch im Grundgesetz

    Der Blick auf den Menschen aus dem Blickwinkel von »Rassen« bleibt im Grundgesetz bestehen. Artikel 3 wird nicht geändert. Das Kind als Mensch mit besonderen Rechten wird im Grundgesetz nicht gesondert berücksichtigt. So weit spätestens seit heute die gültige Beschlusslage der Bundesregierung bzw. des Bundestages. Das kann bzw. wird jetzt jeder aus der Regierungskoalition interpretieren,…