Schlagwort: Polizeibehörden

  • Freier behördlicher Datenzugriff

    Die persönlichen Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer), die man in sogenannten Gästelisten beim Besuch gastronomischer Betriebe machen muss, dienen ausschließlich der (meiner) Information bzw. Inkenntnissetzung darüber, falls es in einem solchen Betrieb zum Auftreten einer Corona-Infektion gekommen ist. Darüberhinaus stehen diese persönlichen Daten jederzeit Polizeibehörden zu Ermittlungszwecken zur Verfügung. Die Bundesländer haben in ihren Verordnungen zu…