Schlagwort: Wahlgesetz

  • Sie müssen und sie wollen nicht!

    Nach wie vor diskutieren die Parteien des Bundestages unwillig um die dringend angemahnte Reform des Wahlrechts herum, damit der sowieso schon unmäßig aufgeblähte Bundestag mit zur Zeit 709 Abgeordneten nicht noch weiter anwächst. Zur Erinnerung: Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden[3] Mitglieder beträgt 598 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG. Die tatsächliche Mitgliedszahl kann…