Hohn und Verachtung

Bereits 2018 – und nun bestätigt – hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Facebook den Eltern vollen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer 2012 verstorbenen Tochter gewähren muss. Und was geschah?

Der Konzern hatte daraufhin den Eltern einen USB-Stick mit einem PDF-Dokument mit unstrukturierten Daten von rund 14.000 Seiten Umfang überreicht. Zugang zum dem Konto, dass in einen sogenannten »Gedenkzustand« versetzt wurde, erhielten die Eltern bisher nicht.

Die Handreichung eines solchen völlig nutzlosen PDF-Dokuments ist in meinen Augen eine Verhöhnung der verstorbenen Tochter und der Eltern und zeigt m.E. die ganze Verachtung des Konzerns für einen einzelnen Menschen und dessen Angehörige.

Es zeigt die ganze Selbstherrlichkeit einer Konzernführung und deren widerwärtige Arroganz gegenüber Menschen und dem Recht.

Das ist zum Kotzen, Facebook.

Kommentare

Ein Kommentar zu „Hohn und Verachtung“

  1. Avatar von Horst Schulte

    Ein widerliches Geschäft, das die asozialen Netzwerke betreiben. Dass sich das auch nach dem Tode eines ehemaligen Nutzers zeigt, wäre zwar vermeidbar gewesen. Aber es zeigt, wie du richtig schreibst, die ganze Verkommenheit der Geschäftsführung solcher Konzerne. Ich denke nicht, dass sie sich im Recht fühlen. Das ist ihnen im Zweifel gleichgültig. Sie können das und deshalb…

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