Freiheit und Verantwortung

Zwei große Worte, die für mich persönlich in der aktuellen Angelegenheit eine kleine Sache beschreiben:

Mit dem übermorgigen Samstag (2. April 2022) gilt in Hessen, in Folge des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes die

Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit
dem SARS-CoV-2-Virus
(Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV -)
29.03.2022

Dort heißt es in §1, Abs. 1:

Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie

(1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.

Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen (PDF)
Graue FFP2-Maske

Für mich heißt das nichts weiter als das:

Ich werde – außer dort, wo ich nach wie vor sowieso dazu verpflichtet bin – ein medizinische Schutzmaske oder eine FFP2-Maske tragen:

  1. Dort, wo es mir passt
  2. Dann, wann es mir passt

Ab dem kommenden Samstag ist das meine ganz eigene Sache – im Sinne meiner persönlichen Freiheit und meiner höchstselbst eingeschätzten und abgewogenen Verantwortung. Was andere davon halten mögen und wie sie dazu stehen, ist mir mehr oder minder völlig egal.

Ich behalte mir allerdings vor, jede Person, die sich in meiner unmittelbaren Gegenwart entblödet, ihre Virenlast offennasig herumzuschneuzen und zu -niesen, für das zu halten, was sie ist: ekelhaft und rücksichtslos.