…oder Politik-Bullshit zum Zweiten.
Zur Zeit läuft ja gerade die erregte Debatte um die Pläne der Bundesregierung zu einem neuen Corona-Regelwerkrahmen für den kommenden Herbst und Winter. Wir kennen das aus den vergangenen zweieinhalb Jahren: Es wird auf Bundesseite ein Regelwerk gestrickt, und die Tatsache, DASS dem so ist (nicht wegen der Inhalte, woher denn…), führt zu einem vielstimmigen aufgeregten Gezeter im Vogelkäfig. Insofern nichts Neues unter der heißen deutschen Sonne.
Allerdings, eine Regel erscheint mir besonders die Planlosigkeit der Regelmacher und die Windigkeit dieses Regelwerks aufzuzeigen.
Da heißt es nämlich, dass bei Vorliegen einer Maskenpflicht auch für Geimpfte z.B. in Gastronomie oder Kultur- und Sportveranstaltungen von dieser abgesehen werden kann, wenn die Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Auf Kritik daran rechtfertigt sich Minister Lauterbach u.a. damit, dass mit dieser Regelung auf keinen Fall eine Auffrischungs-Empfehlung zur Impfung alle drei Monate gegeben werden soll. Das wäre in seinen Worten abwegig und medizinisch unsinnig.
Das heißt also, bei Geltung einer solchen Regelung dürfte man innerhalb dreier Monate Gastronomie und Kultur- bzw. Sportveranstaltungen ohne Maske besuchen, danach eben nicht mehr. Basta. Nach drei Monaten also wird der Impfschutz als so reduziert festgelegt, dass zum Schutz wieder Maske getragen werden muss. Nun, das würde ich als »medizinisch unsinnig« bezeichnen.
Es sei denn natürlich, man lässt sich nach drei Monaten erneut impfen, damit man weiterhin ohne Maske… was natürlich »medizinisch unsinnig« ist, aber der Zweck heiligt die Mittel, oder?
Was soll dieser Quatsch? Könnte uns der Bundesgesundheitsminister in Zukunft bitte mit solch einem Regelunfug verschonen? Das ist für Suppenkasper!
Oder will er womöglich das Maximum an Unverständnis für nicht mehr nachvollziehbare Regelwerke austesten?
Es wäre doch jetzt, so langsam, einmal unerlässlich, den fatalen Eindruck zu vermeiden, dass das Tragen von Schutzmasken irgendeine Art von staatlich verordneter Sanktion wäre, die man persönlich nur mit dem Ergeifen bestimmter Maßnahmen abwenden könnte.
Das wirkt bloß überheblich als nach außen gekehrte besserwisserische Fachkompetenz, die sich am Ende leider ohne jede menschenkundlich empathische, sprich Sozialkompetenz darstellt.
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