Öffentliches Soziales Netzwerk

Kontakte eines Netzwerksteckers

Angesichts des anstehenden Kaufs des privaten »Sozialen Netzwerks« Twitter durch Elon Musk und der von ihm angekündigten »Re-Privatisierung« desselben ertönen Rufe nach der Schaffung eines europäischen öffentlichen Sozialen Netzwerks.

Es geht Alarmismus durch’s Land, Musks Verweis auf die Schaffung von Meinungsfreiheit (Freiheit der öffentlichen Rede im amerikanischen Sinn) könne bedeuten, dass die Plattform endgültig zum Hort von Hass, Missgunst, Beleidigung, Gewaltaufrufen, Verschwörung und Fake News werden könnte.

Bevor wir aber das Ende der Welt, wie wir sie kennen, heraufbeschwören, schauen wir doch erst einmal, was das alles bedeuten mag. Danach schauen wir dann, was als Alternative denkbar bzw. möglich wäre.

Treten wir mal ein paar Schritte zurück, um eine Perspektive zu bekommen.

Meinungsfreiheit

Ein Kommunikations-Netzwerk, z.B. ein Kurznachrichtendienst wie Twitter, der Meinungsfreiheit garantierte, würde jedwede Äußerung zulassen (und bestehen lassen), die sich als Meinungsäußerung erkennen ließe. Jede im Netzwerk teilnehmende Person dürfte ungehindert ihre Meinung und ihre Ansichten äußern.

Das war’s im Grunde schon.

Nein, noch nicht ganz, denn:

Alle Teilnehmer wie auch das Netzwerk selbst befinden sich im Rechtsraum einer staatlich organisierten Gemeinschaft. Niemand bewegt sich also im berüchtigten, von Politikern oft imaginierten »rechtsfreien Raum«.

Das heißt, das Äußern einer Meinung, einer Ansicht kann durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben, weil eine Gemeinschaft möglicherweise bestimmte Äußerungen unter Strafe stellt. Auch kann sich jemand durch eine Meinung oder Ansicht beleidigt oder sogar bedroht fühlen, was ebenfalls justiziabel sein kann.

Insofern ist der Meinungs-Äußernde also zwar im Netzwerk frei, was das Äußern angeht, er steht im tatsächlichen Fall allerdings auch dafür ein, er ist verantwortlich und gegebenenfalls haftbar.

Der freie öffentliche Raum

Bislang verhält es sich mit unserem Netzwerk nicht anders als im freien öffentlichen Raum, z.B. auf einem öffentlichen Platz in einer Stadt. Hier kann ebenfalls jeder frei äußern, was er mag. Allerdings gilt auch hier: Verantwortung und Haftbarkeit.

Wer hat da gerade den Holo… ‚Jehova‘ gesagt?

Ein Problem besteht nun darin – im Netzwerk wie im freien öffentlichen Raum, den Redner gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen. Im öffentlichen Raum trägt er ja kein Namensschild mit Adressangabe. Und wo nicht gerade Polizei greifbar ist, wird man den Leugner meist kaum aufhalten können, wenn er denn ob des öffentlichen Aufruhrs zu flüchten gedenkt.

Im Netzwerk dagegen kann es so eingerichtet sein – als Bedingung zur Mitgliedschaft, dass man zwar an der Oberfläche pseudonym (oder anonym) auftreten kann, die tatsächliche Identität aber mit der pseudonymen verknüpft ist, allerdings nur für den Betreiber des Netzwerks sichtbar.

In diesem Fall wären Verantwortlichkeit und Haftbarkeit für justiziable Äußerungen grundsätzlich einforder- und durchsetzbar.

Wir sind soeben bei der Diskussion der

Klarnamenpflicht

gelandet: Teilnehmende Personen im Netzwerk treten grundsätzlich ohne Visier zur Diskussion an. Jeder trägt ein Namensschild. Allerdings ist das nicht ganz unproblematisch. Ein paar Aspekte…

Klarnamenpflicht

Es kann die öffentliche Identifizierbarkeit jedes Teilnehmers für jeden anderen im Netzwerk gemeint sein oder eine verdeckte Identifizierbarkeit. Dann kann lediglich ein Administrator (z.B. der Betreiber) das gewählte Pseudonym auf den Realnamen abbilden, wogegen im ersten Fall jeder Teilnehmer sehen kann, mit wem er gerade in eine Diskussion verwickelt ist oder dessen Meinungsbeitrag er gerade liest.

Es mag themenspezifische Netzwerke oder Foren geben – oder Sub-Bereiche solcher -, wo aus Gründen einer gewissen Privatheit des Themas auch eine gewisse Anonymität wünschenswert sein mag. Auch Whistleblower-Netzwerke sind hier beispielsweise zu nennen. Gerade in diesem Fall ist sogar die vollständige Anonymität der Teilnahme erforderlich.

In einer offenen, demokratischen Gesellschaft muss es möglich sein, teil-öffentliche Räume zur privaten Diskussion sensibler Themen anonym zu nutzen.

Nur der totalitäre Staat verweigert Anonymität und fordert die völlige Öffentlichkeit des Privaten.

Und das ist denn auch Teil eines

Statement(s):

Ich bin nicht gegen die öffentliche Klarnamenpflicht in Netzwerken und Foren, sofern sie thematisch allgemein sind und nicht privatsphäresensible Bereiche thematisieren (Sexualität, Gesundheit/Krankheit, Whistleblowing u.a.m.).

Gelegentlich wird thematisiert, dass die Aufhebung der Anonymität in Foren und Netzwerken der Debattenkultur darin guttun würde. Denn ein »Meinungs-Aggressor«, jemand, der andere belästigt, beschimpft, beleidigt oder gar bedroht, wäre dann eben namentlich ansprechbar und könnte sich nicht mehr hinter dem Schirmchen der Anonymität verstecken. Ich denke, dass das für viele Fälle in den Netzen gelten mag, sicher nicht für alle. Oft besteht ja tatsächlich lediglich eine verdeckte Klarnamenpflicht: an der Oberfläche ist man zwar anonym, aber lediglich pseudonym. Der Betreiber kann sehr wohl Pseudonyme auf Registrierungsdaten abgleichen und Strafverfolgern den Weg ebnen.

Der Hintergrund ist eben, dass man im Netz in der Diskussion kein unmittelbares Gegenüber hat, dem man in die Augen sieht… vice versa. Und der schriftlichen Äußerung fehlen die bedeutungstragenden Ebenen Mimik und Gestik.

Nach dieser Schleife zu Anonymität, Pseudonymität und Klarnamenpflicht noch einmal zurück zur Meinungsfreiheit. Ein weiterer Aspekt derselben.

Gesetze und Gesellschaftsverträge

Es ist nämlich nicht so einfach.

Essenzielles Grundrecht

Jede demokratisch verfasste, offene Gesellschaft gewährt nicht nur ihren Bürgern, sondern allen, die sich in ihrem Rechtsraum aufhalten, die Freiheit der Meinung und die Möglichkeit, diese ungehindert zu auszudrücken. Geregelt und gegenüber der Geltung anderer Bestimmungen und Gesetze eingeschränkt wird sie in den Verfassungen dieser Gesellschaften. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert in Artikel 10 die Freiheit der Meinungsäußerung samt möglicher Rahmenbedingungen und Einschränkungen. Ohne näher auf diese Beschränkungen einzugehen, würde ich annehmen, dass sie in den meisten gesetzlichen Bestimmungen der Staaten ähnlich formuliert und insofern vergleichsweise unproblematisch sind.

Von Interesse allerdings sind Formulierungen, die weitergehend sind als diejenigen der meisten europäischen Länder. So kennen die USA die als 1. Verfassungszusatz formulierte, sehr frei auszulegende Freiheit der Rede (Freedom of Speech), die über unsere (deutsche) Freiheit der Meinungsäußerung hinausgeht. Was für unsere kleine Diskussion relevant ist, denn:

Gesellschaftsverträge

Jede Gesellschaft mag aufgrund ihrer historischen Erfahrungen besondere Bedingungen hinsichtlich freier Meinungsäußerung formulieren. Für uns Deutsche sind das vor allem die Erfahrung des Nationalsozialismus, die unsere Gesetzgeber dazu motivierten, bestimmte Äußerungen in Bezug auf die Gutheißung der Greueltaten im »Dritten Reich« und der Leugnung von Taten und Ereignissen einschleißlich der Äußerung geschichtsrevisionistischer Sichtweisen unter Strafvorbehalt zu stellen.

Hier ist tatsächlich, über die rein gesetzliche Niederlegung hinaus, ein Gesellschaftsvertrag formuliert worden: Wir Deutsche wollen nicht, dass in leugnender, verklärender, beschönigender Art, in Art und Weise der Bedrohung Dritter und in geschichtsrevisionistischer Absicht über die Ereignisse der Zeit des Nationalsozialismus gesprochen bzw. geschrieben wird.

Das ist Teil unserer gesellschaftlichen Identität, und so mögen auch andere Gesellschaften ihre Gesellschaftsverträge haben, bezogen auf ihre jeweilige Auffassung bezüglich der Freiheit der Rede oder der Meinungsäußerung.

Statement:

Ich bin für unseren deutschen »Gesellschaftsvertrag«, der besagt, dass eben nicht alles straflos gesagt werden darf. Dies ist Teil unserer historischen Verantwortung und gilt gerade auch für die auf die Tätergeneration folgenden Generationen.

Was (Soziale) Netzwerke und Diskussionsforen angeht, entsteht hieraus tatsächlich eine problematische Situation. Aber vielleicht lässt sich daraus sogar eine Lösung formulieren.

Soziale Netzwerke im offenen Raum des Internets

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Diesen Satz hört man oft, und so oft man ihn hört, so falsch ist er. Ok, er ist nicht ganz falsch, eher inhaltsleer. Das Internet ist ein weltumspannendes Netzwerk aus Netzwerken, und deren Kommunikationswege sind bestimmt durch Verbindungs- und Transportprotokolle. Die Netzwerke bestehen aus Servern oder ganzen Serverfarmen, auf denen Software läuft, die sowohl den Betrieb des Netzes als auch die Anwendungen und die Kommunikation der Nutzer gewährleisten.

Die Nutzer der Anwendungen wie die Betreiber der Server allerdings befinden sich immer im Raum geltenden Rechts des jeweiligen Staates, in dem sie ansässig sind.

Es spielt keine Rolle, ob sich jemand gerade im Bus oder im Auto aufhält oder an seinem Schreibtisch vor dem PC sitzt und auf Twitter diskutiert. Er befindet sich immer im Rechtsraum seines Landes und ist juristisch greifbar, sobald er identifizierbar ist.

Für die Justiziabilität spielt es eine Rolle, wo sich jemand aufhält – aber das Internet ist eben kein physischer Ort. Von daher ist der genannte Satz inhaltsleer und bloß Polit-Sprech. In Wirklichkeit ist es natürlich nicht ganz so einfach. Im Gegenteil, es ist ziemlich kompliziert. Zwei Beispiele.

  1. Ich bin in Deutschland ansässig und Teilnehmer in einem Netzwerk »Plapper«, das weltumspannend von Serverfarmen in den USA aus betrieben wird und im Besitz einer Non-Profit-Organisation (NPO) in den USA ist.
    In eine Diskussion zu Rechtsextremismus , an der ich teilnehme, wirft jemand namens »Ghoolie« ein, dass es in Hitlers Staat, dem Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 weder Verfolgungen Andersdenkender noch religiöser Volksgruppen und schon gar keine Konzentrationslager gegeben hätte. Das alles seien Lügen eines jüdischen intelektuellen Establishments, das überall in Europa Regierungen durchsetzt hätte. Usw. usf. wir kennen das Geschwätz…
    Über »Ghoolie« ist nichts weiter bekannt, der Plapper-Betreiber könnte feststellen, dass er meist über dem osteuropäischen Raum zugewiesene IP-Adressen ins Plapper-Netz geht.
  2. Dieselbe Geschichte, jedoch betreibt Plapper regionale Serverfarmen auch in Deutschland unter Federführung deutscher Niederlassungen der NPO. Unser Nutzer »Ghoolie« gelangt über deutsche IP-Adressen ins Netzwerk und ist auch über die deutsche Plapper-Seite als Nutzer registriert. Genau wie auch ich.

Im Fall 1. könnte der Betreiber bei meiner Beschwerde über die dreisten Lügen von »Ghoolie« darauf verweisen, dass dessen Äußerungen zwar entsetzlich und abzulehnen seien, aber von der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Rede abgedeckt sind. Thema erledigt.

Im Fall 2. bewegt sich »Ghoolie« allerdings auf deutschem Netzwerk-Boden. Hier wäre er tatsächlich juristisch greifbar, und der Betreiber des Netzwerks kann aufgefordert werden, die betreffenden Beiträge zu entfernen.

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Kommentare

4 Antworten zu „Öffentliches Soziales Netzwerk“

  1. Es gibt in meinen Augen zwei Möglichkeiten:

    1.) wir ertragen das, was diejenigen unter „freier Meinungsäußerung“ verstehen, die nicht unsere Ansichten teilen. Dazu zählen dann auch Beleidigungen, Aufwiegelung zum Staatsstreich und der ganze elende Kram.

    2.) Wir lernen, was diese ach so tollen Netzwerke mit uns anstellen und begreifen, in welchem Maße sie unsere Demokratien bedrohen und ziehen endlich den Stecker.

    Für alle Regeln benötigt es Ressourcen, die ihre Einhaltung überwachen. Das kann angesichts der schieren Anzahl von täglichen Aktivitäten nicht geleistet werden. Manche Aktivisten in D reden sich ein, dass diese Aufgabe von Behörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) geleistet werden müsste und nicht durch die Netzwerke selbst.

    Selbst dann, wenn der technische Fortschritt solche Möglichkeiten (KI) verhieße, die Aufnahme und Durchführung von Strafverfahren wäre mit den vorhandenen Strukturen vermutlich unmöglich. In China werden manche Gerichtsverfahren zum Teil über IT-Systeme durchgeführt. Anwälte und Prozessbeteiligte sind nicht mehr vor Ort. KI ist, soweit ich verstanden habe, auch dabei schon am Start. Für uns klingt das nach SF.

    Ich finde es beeindruckend, wie viele Verfahren wegen schweren Kindesmissbrauchs von NRW aus inzwischen im Gange sind. Wahrscheinlich hat die Tatsache, dass hier so viele Fälle ans Licht kommen, damit zu tun, dass der nicht überall beliebte CDU-Innenminster Reul die richtigen Dinge tut. Diese Scheiße findet auch im Internet statt. Ich wage die These, dass die schlimme Entwicklung (steigende Zahlen + Dunkelziffern) mit der Nutzung des Internets zu tun hat. Wenn sich diese abartigen Taten zusätzlich zu den Qualen, die Kinder deshalb erleiden müssen, auch noch in geldlicher Hinsicht lohnen (Verbreitung des Materials), ist naheliegend, dass das Internet eine ganz erhebliche Rolle spielt. Wie die linke Blase über Reul denkt und was sie ihm beispielsweise auch bei der strengeren Verfolgung von Clankriminalität unterstellt, zeigt, wie schwer es sein wird, die Segnungen des Internets irgendwelchen rationalen Restriktionen zu unterwerfen. Da machen diejenigen vor allem massiven Ärger, denen andererseits nichts wirklich Sinnvolles zum Thema einfallen will.

    Danke für den tollen Artikel, Boris.

    1. Horst, du triffst ja in 1.) genau den Punkt, den ich oben unter dem Stichwort „Gesellschaftsverträge“ angerissen habe. Wir müssen tatsächlich feststellen, dass wir nicht (mehr) auf einer Insel der (mehr oder weniger) Glückseligen leben, wo wir das Sagbare wie das Unsagbare kennen, verabredetermaßen.

      Wir bewegen uns heute interkontinental kommunikativ und müssten sehr viel genauer hinhören bzw. lesen, was andere sagen und schreiben. Und wir müssen lernen, das Unsagbare und das Sagbare in anderen Gemeinschaften mir deren „Gesellschaftsverträgen“ zu erkennen und zu bewerten.

      Die Kommunikation auf den Plattformen zu überwachen und bei Bedarf zu „säubern“ ist schlicht völlig aussichtslos. Es gibt nigendwo irgendwelche „KIs“, die das automatisiert leisten könnten – es sei denn, man ließe diese KIs walten und schalten und damit eine kommunikative Katastrophe ohne Vorbild anrichten. Es ist schlicht eine infantile Vorstellung, man müsse da nur eine Software installieren und zur Sicherheit regelmäßig jemanden „drüberschauen“ lassen, damit unsere Kommunikationsplattformen zuverlässig von verbalem Unrat befreit würden. Es gibt keine „intelligente“ Software.
      Wollen wir uns ernsthaft vorstellen, dass da in den Hinterzimmern der Rechenzentren lernfähige Mustervergleichssoftware täglich Dutzende Millionen von Kommunikationsbeträgen verarbeitet und ein Heer von eingearbeiteten Hilfsdienstlern rund um die Uhr die Filteregebnisse sichtet und bewertet?
      Und was dann? Irgendwann wird jemand merken, dass Millionen Menschen jeden Tag auch draußen im öffentlichen Raum kommunizieren. Heißt: Schimpfen, Beleidigen, Hassen, Drohen, Verbal Angreifen, Sprachlich Manipulieren und wer weiß noch alles.

      Werden auf öffentlichen Plätzen dann Mikrofone installiert? Schicken wir schließlich die „Sprachpolizei“ los, wenn irgendwo „Hassrede“ stattfindet, antisemitische gar?

      (Ich glaube, ich könnte noch ein paar mehr solcher Blogartikel schreiben. Mir gehen nämlich die Fragen gar nicht aus, die überhaupt nicht gestellt werden in der täglichen medialen und politischen Aufmerksamkeitsheischerei beim Kampf um die Meinungshoheit)

  2. Medwedew hat sich gerade wieder einmal ganz lieb über die 3 Kiew-Besucher aus Europa geäußert. Von Spagetti, Leberwurst und Fröschen war die Rede. Wie die Presse über diese Ausfälle eines russischen Politikers berichten, ist bezeichnend – vielleicht auch für das besprochene Problem. Wir müssen / können solche Sachen aushalten und zwar sogar ohne, dass das zu schlimmen Folgen auf irgendeiner Seite führt. Vielleicht braucht es ein paar Tage, etwas Zeit. Dann ist der Ärger verraucht und man kann sogar wieder miteinander sprechen. Dass das offenbar aufgrund der Blasenbildung in den sozialen Netzwerken nicht funktionieren soll, will mir nicht in den Kopf. Nun, ich für meinen Teil verzichte auf diesen Zirkus. Das tut mir persönlich gut.

    1. Es sind nur Worte. Was die Russen dagegen in der Ukraine angerichtet haben, ist eine ganz andere Geschichte.